InSite

Login

Notes

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

INHALT 

 
  • 1 Geltungsbereich
  • 2 Leistungsumfang
  • 3 Generelle Bestimmungen
  • 4 Pflichten des Auftraggebers
  • 5 Auftragserteilung und Abrechnung
  • 6 Gewährleistung, Haftung, Rücktritt
  • 7 Beschwerdeverfahren
  • 8 Vertragsstrafe
  • 9 Sonstige Regelungen
  • 10 Salvatorische Klausel
 
 

1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die Konzeption von Bedienungsanleitungen

(VDE SMART Manual) und begleitende Dienstleistungen.

 

2 Leistungsumfang

Die VDE Global Services GmbH erbringt im Rahmen ihres VDE SMART Manual-

Konzeptes die folgenden Leistungen:

• Gestaltung von Bedienungsanleitungen

• Anwendungsbezogene Risiko-Analysen

• Konsumenten-Tests

• Druck, Übersetzungen und Produktion

• Sonstige Dienstleistungen

 

2.1 Gestaltung von Bedienungsanleitungen

Hierunter versteht man die einfache Darstellung komplexer Abläufe in den

Bedienungsanleitungen, Montageanleitungen usw. Der Anwender wird mit Hilfe

einer klaren Gliederung, aussagekräftigen Bildern, verständlichen Illustrationen

und selbsterklärenden Diagrammen Schritt für Schritt durch die technischen

Abläufe geleitet. Dabei vereinfachen der Verzicht auf lange und komplexe Texte

sowie die visuelle Führung die Handhabung der Geräte.

Der Auftraggeber erhält die so gestalteten Bedienungsanleitungen in der Regel in

elektronischer Form. Zusätzlich erhält er auf Wunsch auch Exemplare in

Papierform.

2.2 Anwendungsbezogene Risiko-Analysen

Im Rahmen der anwendungsbezogenen Risiko-Analyse werden die Risiken, die

sich aus der Wechselwirkung zwischen Benutzer, Gerät und Bedienungsanleitung

ergeben, betrachtet.

Die anwendungsbezogene Risiko-Analyse berücksichtigt lediglich die Gefahren,

die sich aus der Wechselwirkung zwischen dem Benutzer und dem Gerät ergeben.

Eine sicherheitstechnische Begutachtung des Gerätes ist darin nicht enthalten.

Der Auftraggeber erhält als Ergebnis einen Prüfbericht zur Information bzw. ein

Gutachten.

 

2.3 Konsumenten-Test

Der Konsumenten-Test dient dazu, den Umgang des Anwenders mit dem Produkt

zu beobachten, zu analysieren und auszuwerten. Das Ziel ist, eventuelle

Schwachstellen der Bedienungsanleitung zu erkennen und zu eliminieren, um

bestmöglichen Umgang bei der Inbetriebnahme und laufenden Anwendung zu

gewährleisten.

Der Auftraggeber erhält als Ergebnis einen Prüfbericht zur Information bzw. ein

Gutachten.

 

2.4 Druck, Übersetzungen und Produktion

Zwischen Auftraggeber und der VDE Global Services GmbH können Druck,

Übersetzungen in verschiedene Sprachen sowie die Produktion vereinbart werden.

 

2.5 Sonstige Dienstleistungen

Die Vereinbarung darüber hinausgehender Dienstleistungen im Rahmen des VDE

SMART Manual-Konzeptes ist möglich.

 

3 Generelle Bestimmungen

 

3.1 Der tatsächliche Umfang der von der VDE Global Services GmbH zu erbringenden

Leistungen ergibt sich aus den zwischen den Parteien vereinbarten Regelungen.

Grundlage sind dabei die Auftragserteilung nebst Anlagen durch den Auftraggeber

sowie die entsprechende Auftragsbestätigung der VDE Global Services GmbH.

Die VDE Global Services GmbH ist nicht verpflichtet, über Umstände zu berichten,

die außerhalb des beauftragten Dienstleistungsumfangs liegen. Zu den von der

VDE Global Services GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gehören nicht die

Leistungen, die vom Auftraggeber selbst erbracht werden.

3.2 Die VDE Global Services GmbH ist berechtigt, von ihr ausgewählte Dritte mit der

Erbringung von Dienstleistungen zu beauftragen.

3.3 Die im Rahmen der Tätigkeit gewonnenen Informationen werden vertraulich

behandelt. Eine Weitergabe z. B. an Behörden ist jedoch zulässig, soweit der Vertragszweck

dies erfordert oder sie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten dient. Der

Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die VDE Global Services GmbH

derartige Informationen weitergeben darf.

3.4 Werden dem Auftraggeber Unterlagen von der VDE Global Services GmbH zur

Verfügung gestellt (z. B. Entwürfe), bleiben diese Unterlagen Eigentum der VDE

Global Services GmbH. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Unterlagen

vertraulich zu behandeln, nicht selbst zu nutzen und nicht an Dritte ohne

Zustimmung der VDE Global Services GmbH weiterzugeben.

3.5 Der Auftraggeber darf von der VDE Global Services GmbH erhaltene Prüfberichte

zur Information, Gutachten und dergleichen Dritten nur im vollen Wortlaut

einschließlich deren Vorbemerkung und unter Angabe des Ausstellungsdatums zur

Kenntnis geben. Prüfberichte zur Information, Gutachten und dergleichen sind

nicht übertragbar.

3.6 Nutzungsrechte von Lizenzgebern, die die VDE Global Services GmbH im Auftrag

des Lizenzgebers an den Auftraggeber vergibt oder vermittelt, dürfen vom

Auftraggeber nur gemäß den gültigen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen des

Lizenzgebers verwendet werden. Der Auftraggeber stellt die VDE Global Services

GmbH gegenüber solchen Ansprüchen frei, die sich aus deren Verletzung

ergeben.

3.7 Werden der VDE Global Services GmbH vom Auftraggeber lizenzrechtlich

geschützte Objekte zur Verfügung gestellt, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu

tragen, dass die VDE Global Services GmbH diese Objekte uneingeschränkt im

Rahmen der Beauftragung nutzen kann. Der Auftraggeber stellt die VDE Global

Services GmbH gegenüber solchen Ansprüchen frei, die sich aus einer daraus

resultierenden Verletzung ergeben.

3.8 Ist die Sicherheit des durch das VDE SMART Manual beschriebene Produkt durch

eine VDE-Zertifzierung nachgewiesen, kann die Bedienungs- oder Montageanleitung

mit dem Namenszug „VDE SMART Manual“ versehen werden.

3.9 Im Fall der Insolvenz oder eines dem deutschen Insolvenzverfahren vergleichbaren

ausländischen Schuldnerschutz-Verfahrens des Auftraggebers ist die VDE

Global Services GmbH berechtigt, die Erbringung der Dienstleistungen einzustellen,

und zwar ohne dass sich hieraus Ansprüche des Auftraggebers ergeben.

 

3.10 Der Aufraggeber akzeptiert die elektronische Speicherung seiner Daten und

Unterlagen in EDV-Systemen der VDE Global Services GmbH.

 

3.11 Die Ergebnisse unterliegen dem Urheberrecht und den anwendbaren Gesetzen

zum Schutze des geistigen Eigentums.

 

3.12 Lieferfristen werden dem Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen mitgeteilt.

Sie können immer nur voraussichtliche Termine sein. Eine Lieferung gilt als

erfolgt, wenn die Dokumente an den Auftraggeber nachweisbar abgeschickt

wurden. Alle Zeitangaben beziehen sich auf mitteleuropäische Zeit (MEZ/MESZ).

 

3.13 Die Aussagen zu rechtlichen Gegebenheiten stellen lediglich das Ergebnis einer

fundierten Recherche dar; sie ersetzen jedoch in keinem Fall eine fachjuristische

Beratung.

 

4 Pflichten des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber hat der VDE Global Services GmbH sämtliche erforderlichen

Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören u. a.:

• Informationen über Projektdetails

• Eine Mitteilung über sämtliche bekannten Schäden, die durch die Verwendung

des Produktes entstanden sind

• Sämtliche dem Auftraggeber bekannten Beschwerden von Endverbrauchern

• Eine Erklärung, in welche Länder das Produkt (z. B. die Bedienungsanleitung)

geliefert werden soll

 

5 Auftragserteilung und Abrechnung

 

5.1 Angemessene Vorauszahlungen können verlangt werden. Teilrechnungen

entsprechend den bereits erbrachten Leistungen können gestellt werden.

5.2 Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und

sonstiger anwendbarer Steuern in der jeweils gültigen Höhe.

5.3 Rechnungsbeträge sind zahlbar ohne Abzug bei Erhalt der Rechnung. Im Falle

des Verzugs werden 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz fällig.

5.4 Ein Zurückbehaltungsrecht und ein Recht des Auftraggebers zur Aufrechnung sind

ausgeschlossen.

 

6 Gewährleistung, Haftung, Rücktritt

 

6.1 Die Gewährleistung der VDE Global Services GmbH umfasst nur die ausdrücklich

in Auftrag gegebenen Dienstleistungen.

6.2 Die Gewährleistungspflicht der VDE Global Services GmbH ist zunächst

beschränkt auf die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die

Nacherfüllung fehl, d. h. wird sie unmöglich oder dem Auftraggeber unzumutbar

oder von der VDE Global Services GmbH unberechtigt verweigert oder ungebührlich

verzögert, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzung

der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

6.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Gefahrübergang ist

die Leistungserbringung.

6.4 Eine Haftung dafür, dass die Leistung für die Zwecke des Auftraggebers geeignet

ist, übernimmt die VDE Global Services GmbH nur, wenn eine entsprechende

Garantiezusage ausdrücklich schriftlich getroffen wurde.

6.5 Die VDE Global Services GmbH übernimmt weder gegenüber dem Auftraggeber

noch gegenüber Dritten eine Garantie dafür, dass das vom Auftraggeber verwendete

Produkt oder Erzeugnis fehlerfrei und für den Gebrauch geeignet ist. Die VDE

Global Services GmbH haftet somit nicht für Schäden, die durch das Produkt oder

Erzeugnis bzw. dessen Gebrauch verursacht werden.

6.6 Die VDE Global Services GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel,

die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung

oder Fehler bzw. missverständliche oder falsche Formulierungen von Seiten des

Auftraggebers zustande kommen. Das gleiche gilt für nachträglich eingereichte

Änderungs- oder Ergänzungswünsche.

6.7 Die VDE Global Services GmbH haftet nicht für Schäden, die aufgrund folgender

Umstände eintreten können:

• Der Endverbraucher wurde aufgrund eines Produktfehlers bzw. -mangels verletzt.

Beim Gestalten und Beurteilen von Bedienungsanleitungen prüft die VDE

Global Services GmbH nicht die Sicherheit des Produktes.

• Der Endverbraucher hat das Produkt entgegen der Bedienungsanleitung

verwendet und wurde dadurch geschädigt. Dies gilt auch, wenn es sich um eine

vorhersehbare Fehlanwendung handelt.

• Der Auftraggeber verwendet die Bedienungsanleitung bzw. das VDE SMART

Manual für Produkte, die der VDE Global Services GmbH nicht zur Begutachtung

vorgelegt wurden.

• Der Auftraggeber hat die VDE Global Services GmbH nicht hinreichend über

ihm vorliegende Beschwerden, bereits eingetretene Schäden oder Erkenntnisse

über Gefährdungen informiert.

• Bei Auftragserteilung macht der Auftraggeber dem VDE Global Services GmbH

falsche Angaben, die von VDE Global Services GmbH übernommen werden.

Dies gilt insbesondere im Hinblick auf medizinische Geräte und falsche

Mengenangaben.

• Der Auftraggeber lässt Risiko-Analysen und/oder Konsumenten-Tests nicht

durch die VDE Global Services GmbH durchführen.

6.8 Die VDE Global Services GmbH haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt

eine Verletzung von Leben oder Gesundheit vor oder die VDE Global Services

GmbH verletzt eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht).

6.9 Der Schadenersatz-Anspruch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

6.10 Die Beauftragung der VDE Global Services GmbH und die Dienstleistungen der

VDE Global Services GmbH entfalten keine Schutzwirkungen zugunsten Dritter.

Sie dienen ausschließlich der Information des Auftraggebers.

6.11 Sofern Dritte dennoch Ansprüche gegen die VDE Global Services GmbH geltend

machen, stellt der Auftraggeber die VDE Global Services GmbH von diesen

Ansprüchen frei.

 

6.12 Die VDE Global Services GmbH schließt jegliche Haftung, die über die vorgenannten

Regelungen hinausgeht, aus, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund sich

die Haftung ergibt.

 

6.13 Die genannten Haftungsbeschränkungen finden auch im Hinblick auf die persönliche

Haftung der Mitarbeiter der VDE Global Services GmbH sowie der von VDE

Global Services GmbH eingeschalteten Erfüllungsgehilfen Anwendung.

 

6.14 Die VDE Global Services GmbH ist berechtigt, in folgenden Fällen vom Vertrag

zurückzutreten, ohne dass der Auftraggeber einen Schaden geltend machen kann:

• Unmöglichkeit

• Verzug oder eine wesentliche Pflichtverletzung des Auftraggebers

• Höhere Gewalt

• Streik

• Naturkatastrophen

 

7 Beschwerdeverfahren

 

7.1 Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und

der VDE Global Services GmbH sind zunächst in einem Beschwerdeausschuss

mit dem Ziel einer gütlichen Einigung zu behandeln. Bis zum Abschluss dieses

Verfahrens ist der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen. Dies gilt nicht für provisorische

(einstweilige) Rechtsbehelfe. Über diese entscheidet das zuständige

Gericht.

7.2 Der Beschwerdeausschuss kann von jeder Partei aufgerufen werden; er tritt innerhalb

von drei Wochen nach Zugang einer begründeten Beschwerde zusammen. Er

besteht aus:

• ein oder zwei vom Auftraggeber zu benennenden Mitgliedern,

• ein oder zwei von VDE Global Services GmbH zu benennenden Mitgliedern

• und dem Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses.

7.3 Der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende des Beschwerdeausschusses

unternimmt den Versuch einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien nach

pflichtgemäßem Ermessen.

7.4 Eine erzielte Einigung ist zu protokollieren und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.

Ist eine Einigung innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen seit dem

erstmaligen Zusammentreten des Ausschusses nicht möglich, steht jeder Partei

der ordentliche Rechtsweg offen.

 

8 Vertragsstrafe

 

Die VDE Global Services GmbH ist berechtigt, bei festgestellten Verstößen gegen

diese allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe

zu verlangen.

 

9 Sonstige Regelungen

 

• Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNÜbereinkommens

über den internationalen Warenkauf (CISG).

• Gerichtsstand ist Offenbach am Main.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.06.2009 in Kraft.

 

10 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieses Regelwerkes unwirksam sein oder werden, so berührt

dies nicht die Wirksamkeit im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine

solche zu ersetzen, mit der der Regelungszweck in gleicher oder zumindest ähnlicher

Weise erreicht werden kann.

 
 
 
VDE GLOBAL SERVICES GMBH