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PAK-Prüfung 

PAK-Prüfung verpflichtend für das GS-Zeichen  

Auf der letzten Sitzung des Ausschusses für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte des Bundesarbeitsministeriums (AtAV) am 21.11.2007 hat das Bundesamt für Risikoanalyse (BfR) dargestellt, dass ein erhebliches Krebsrisiko bei handgehaltenen PAK-belasteten Kunststoff- und Gummiteilen vorliege. Vorangegangen waren Diskussionen inwieweit bei der Produktprüfung zum GS-Zeichen auch die Belastung mit den als krebserregend eingestuften Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) zu prüfen ist.

In der Konsequenz der nun vorliegenden Bewertung des BfR hat der AtAV beschlossen, dass

  • die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) die PAK-Prüfung verpflichtend beim GS-Zeichen eingeführt,
  • die bestehenden Prüfregeln und Grenzwerte weiter anzupassen sind und
  • dass die Bundesregierung parallel eine europäische Lösung anstreben soll, um so harmonisierte Anforderungen und eine einheitliche Marktüberwachung zu gewährleisten.

Es ist vorgesehen, dass die Prüfregeln ab 1.1.2008 in Kraft treten und mit einer Übergangsfrist von 3 Monaten verbindlich ab 1.4.2008 von allen GS-Stellen bei der Produktprüfung anzuwenden sind.

Das VDE-Institut bietet schon geraumer Zeit die Ermittlung der PAK-Konzentrationen an, um mit den so erhaltenen Daten die Verantwortung gegenüber ihren Kunden und dem Endverbraucher gerecht zu werden.

Kontakt

Dr. Tobias Ernst
Tel.:     +49 69 8306 441
Fax:     +49 69 8306 774
tobias.ernst@vde.com